Schulausfälle wegen Unwetter - wie läuft sowas bei euch?

Guten Morgen,

da dies auf der letzten Elternbeiratssitzung Thema war (und die Ansicht der Schulleiterin mich etwas verwundert) interessiert mich, wie es bei euch läuft.

Im Dezember hatten wir hier (Hessen, Grundschule) einen Tag mit Glatteis. Viele Schulen im Landkreis waren geschlossen, und haben dies auch bereits am Vortag/abend angekündigt.

Unsere Grundschule hat nichts dergleichen kommuniziert und es war noch kurz vor Schulbeginn unklar, ob Unterricht stattfindet. Die Aussage der Schulleitung war: Es liegt im Ermessen der Eltern, ob die Kinder kommen. Ob Unterricht stattfindet, kann nicht gesagt werden, da unklar ist, wie viele Lehrer da sein werden.
Jetzt wurde dazu nachgefragt (vielen Eltern, wie mir auch, wäre eine klare Aussage der Schule lieber gewesen) und die Schulleiterin sagte, sie müsse die Schule immer auf halten und dürfe gar nicht eine Schliessung veranlassen. Ausnahme: Schule ist abgebrannt o.ä.
Andere Schulen haben dies aber ja auch getan - wieso geht das bei unserer nicht? Gibt es Regelungen, die mir nicht bekannt sind? Ich dachte daran, ob es ggf damit zu tun hat, das es sich um eine Grundschule handelt. Gibt es hier andere Regeln als für weiterführende Schulen?
Allerdings haben wir noch eine weitere Grundschule am Ort. Dies hat an dem besagten Tag alle Schüler, die dort ankamen, wieder nach Hause geschickt. Das kann es doch auch nicht sein. Eltern sind nicht zu Hause, Kinder haben noch kein Handy und standen dann mehr oder weniger hilflos in der Kälte.
Wie läuft es in solchen Fällen bei euch?

2021 hatten wir schon mal einen solchen Fall wegen Sturm - auch da mussten wir Eltern selbst entscheiden.

Danke & LG
N.

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In SH darf wegen der Verlässlichkeit der Grundschulen auch nicht geschlossen werden. Zumindest eine Notbetreuung muss angeboten werden.

Aber du kannst es ja, wie sie sagte, selber entscheiden.

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Genau, ich muss selbst entscheiden. Aber verstehe dabei nicht, wieso andere Schulen (auch Grundschulen) im selbem Kreis bzw. sogar der selben Stadt eine Schliessung entscheiden können, aber unsere Schule nicht.

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Du kannst selber entscheiden, was interessiert dich denn dann was ANDERE Schulen" machen.? Oh man, nee, oh frau!

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Bei uns entscheidet darüber die Behörde. Morgens gibt es dann eine offizielle Mitteilung über Radiosender im Zuge der Verkehrsnachrichten.
Schulausfall betrifft dann immer den gesamten genannten Landkreis. Nur Privatschulen könnten eigene Entscheidungen treffen, schließen sich aber in der Regel den Entscheidungen der Behörde an.

Ausnahme: Hitzefrei.

Das gibt es nie den ganzen Schultag, sondern betrifft die letzten Unterrichtsstunden. Darüber können Schulleiter:innen selbst entscheiden und messen hierzu die Raumtemperatur in der Schule.

Notfallbetreuung muss bis einschließlich Klasse 6 immer gewährleistet bis werden, d.h. ein paar Lehrer:innen werden in die Schule bestellt, die die Kids betreuen, die geschickt werden.

Für die Eltern gilt, die Kids nur zu schicken, wenn es partout nicht anders geht.

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Der Kreis hat die Entscheidung den Schulen überlassen.
Soweit okay. Nur das die Schulen dann einzeln unterschiedlich entscheiden, verstehe ich nicht.

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Na, wenn du keine anderen Sorgen hast! Mir wäre das so was von egal. Fragst du dich auch, warum eine Schule z.B. den Brückentag nach Himmelfahrt oder Fronlaichnam frei macht oder nicht? Ist halt so! Wie in diesem Fall auch!

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könnte im Kreis oder Bundesland unterschiedlich gehandhabt werden.
Fakt ist: eine Notbetreuung MUSS immer angeboten werden - notfalls auf Anfrage, wenn das Kind nicht anderweitig beaufsichtigt werden kann.
Ausserem schreibst du nix von der Schulart: Grundschulen könnten da ja anders geregelt sein, als weiterführende Schulen, wo man den Kindern durchaus auch mal zutrauen kann, alleine zuhause zu bleiben.

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Danke dir - es geht um die Grundschule. Steht auch in meinem Text :-).

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"und die Schulleiterin sagte, sie müsse die Schule immer auf halten und dürfe gar nicht eine Schliessung veranlassen"


Genau so ist es. Grundschule, hm?
Die Schulleiterin hat Recht. Im Ermessen der Eltern heißt übrigens, dass du absolut keine Nachteile zu erwarten hast, wenn du dein Kind daheim lässt.

Wir hatten hier auch den einen Glatteistag und haben das genauso kommuniziert bekommen.
Haben dann morgens im Elternchat geklärt, ob jemand sein(e) Kind(er) schickt. Da das nur 2 Personen gewesen wären, haben die ihre Kids dann auch daheim gelassen. Hat der Elternbeirat unserer Klasse dann so an die Lehrerin kommuniziert, dadurch konnte die nämlich mit IHREN Kindern auch daheim bleiben.

Ja, es ist mühsam, aber meine Güte, so selten, dass wir Menschen doch mal miteinander kommunizieren können, um alles abzuklären.
Da braucht es mMn auch keine klare Ansage der Schule bzw war das schon die klare Ansage. Kind daheim lassen, wer will. Wer nicht will bzw zwingend Betreuung braucht, schickt das Kind.

Bearbeitet von hvideRaev
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Absolut keine Nachteile stimmt aber leider nicht:
Der Tag wird als Fehltag gezählt. Fehltage stehen bei uns im Zeugnis.

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Das darf aber nicht sein. Bei uns ist das nicht so.
Wenn die Schule es freistellt, sind die Kinder freigestellt. Dagegen würde ich mich beschweren.

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Man muss dabei unterscheiden zwischen Unterrichtsausfall und Schulschliessung.
Unterrichtsausfall (wegen Glatteis, Sturm oder so) wird ja normalerweise über diverse Medien (inklusive Verkehrsnachrichten) von der jeweiligen Region angekündigt. Gerade Grundschulen haben dann eine Notbetreuung (zumindest kenne ich das so) und verlassen sich drauf, dass die Eltern informiert sind. Eine gesonderte Benachrichtigung seitens der Schule ist zwar nett, aber überflüssig. Wenn der Landkreis sagt, kein Unterricht, dann ist das so.
Anders ist das bei Schulschliessung wegen Heizung kaputt, Wasserrohrbruch, Bombendrohung oder so. Das ist dann schwierig, weil normalerweise sehr kurzfristig. Und bis die Klassenlehrerin / das Sekretariat dann die Telefonliste der Eltern abtelefoniert hat, stehen vermutlich schon einige Kinder vor verschlossener Tür. Allerdings kommt das auch äußerst selten vor. Meine Jungs sind seit fast 13 Jahren in der Schule und während 1-2 mal im Jahr Unterrichtsausfall angekündigt wird, kam Schulschliessung noch nie vor.

Grüße
BiDi

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"Unterrichtsausfall (wegen Glatteis, Sturm oder so) wird ja normalerweise über diverse Medien (inklusive Verkehrsnachrichten) von der jeweiligen Region angekündigt."
Das ist in Hessen anders geregelt. Hier hat das Schulamt nur eine beratende Funktion, der sich aber i.d.R. die meisten Schulen anschließen. Aber wenn ich mir unseren Landkreis so anschaue - wir leben am Rande der Kreisstadt, hier sind insbesondere bei Schnee und Glatteis die Gefahren deutlich geringer als 20km weiter östlich (gleicher Landkreis, damit gleiches Schulamt) die Menschen schlichtweg mal 200m höher wohnen. Wenn es bei uns noch regnet, kann es da oben schon schneien. Da macht es doch nur Sinn, dass die Schulen / die Gemeinden das einzeln entscheiden, ob die Schüler in die Schule gehen sollen oder eben nicht. Und dazu kommt noch, dass es einzelne Schüler gibt, die soweit ab wohnen, dass schon der Weg zum Schulbus länger ist als bei anderen Kindern der ganze Schulbus. I.d.R. kommen in den Gegenden auch keine Schulbusse...
Im Dezember hat das Schulamt bei uns an einem Tag Schulschließungen bzw. Distanzunterricht empfohlen. Die meisten Schulen haben das auch umgesetzt, einzelne Schulen waren aber - wenn ich mich recht erinnere - regulär geöffnet (waren aber alles Schulen für ältere Schüler nach Kl.10). Und einzelne Schulen hatten auch am folgenden Tag noch keinen regulären Unterricht, obwohl im Rest des Landkreises alles wieder normal lief.

LG

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Okay, danke, das ist verständlich.
Aber der Unterrichtsausfall wurde je eben nicht vom Kreis entschieden. Sondern er stellte den Schulen frei, darüber zu entscheiden. Darum geht es mir. Wieso entscheidet der Kreis nicht, das der Unterricht im gesamten Kreis ausfällt?
Den ganzen Nachmittag / Abend vor dem Tag mit Glatteis kamen immer wieder in den Medien Schulen dazu, die Unterrichtsausfall gemeldet haben. Offenbar aber nicht alle, denn die zweite Grundschule, die hier im Ort ist und Schüler wieder weggeschickt hat, stand auf keiner der Listen.
Und unsere Schule hat nur auf Anfrage gesagt, das es im Ermessen der Eltern liegt und ggf wegen Lehrermangel kein Unterricht stattfinden kann.
LG N.

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Hallo,
unsere Schule (auch Hessen) macht das genauso. Auch beim letzten Glatteis war das so. Und auch die vielen Male davor. Auch als meine Jungs noch in der Grundschule waren, war das so … ja, sie sind jetzt schon in der 9. bzw. 10. Klasse. Du siehst, es hat nichts damit zu tun, ob es sich um eine Grundschule handelt.

Ich denke der Hintergrund ist eher, ob es sich um eine Schule mit Betreuungsangebot handelt, oder nicht. Meine Kinder haben immer Schulen besucht mit geschlossenen Ganztag. Ich denke beim Offenen Ganztag gilt das Gleiche. Die wenigen hessischen Schulen, die noch normal unterrichten und keinen Ganztag anbieten, die schließen eben.

Ich habe in den Fällen immer selbst entschieden. Beim letzten Mal habe ich der Schule eine Mail geschickt, dass meine Jungs wetterbedingt nicht die Schule besuchen können. Wir wohnen 15km entfernt. Wir wohnen im Mittelgebirge und müssen wirklich mehrere äußerst steile Strecken auf dem Weg zur Schule überwinden. Bei Glatteis ist das einfach nur lebensgefährlich.

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Ich seh da noch einen anderen Hintergrund. Die Betreuung kann ja über eine Notbetreuung geregelt werden, das ist ein eher kleines Problem.
Aber: Wenn der Unterricht komplett entfällt, fahren hier auch keine Schulbusse. Wenn hingegen gesagt wird, es liegt im Ermessen der Eltern, ob sie die Kinder schicken oder nicht, dann müssen auch Busse eingesetzt werden.

LG

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Du verwechselst da zwei Dinge:

Eine Schule darf nie "einfach so" richtig schließen. Es gibt immer ein "Notprogramm".

Schule A sagt: Liebe Schüler, bitte fernbleiben. Lehrer A, Lehrer B, ihr kommt bitte & nehmt die Schafe, die dennoch gekommen sind.

Schule B sagt: Wir schauen, wie viele Schüler & wie viele Lehrer da sind & machen was daraus.

Beides hat seine Vor- und Nachteile.

DU als Mutter bist aber IMMER aufgerufen, zu entscheiden, ob dein Kind geht oder nicht. In beiden Fällen. Ich verstehe immer nicht, wieso erwachsene Menschen den Bedarf haben, dass andere für sie entscheiden... Wird in aller Regel nicht passieren.

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Eben das ist ja scheinbar nicht der Fall, wie das Beispiel mit der anderen Grundschule hier zeigt. Da wurde Schüler weggeschickt.

Ich scheue mich nicht davor, selbst Entscheidungen zu treffen. Ich habe aber den Eindruck (zumindest von dieser Schule) das generell dort nichts mehr entschieden wird, sondern immer die Eltern "herhalten" müssen. Gerade in diesem Fall ist mir das einfach unverständlich.

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Erziehungsberechtigt heißt nun einmal auch erziehungspflichtig. Und das bedeutet, du MUSST für dein Kind entscheiden - ob es dir passt oder nicht.

In diesem konkreten Beispiel (wurde hier aber auch schon gesagt) ist es nun einmal ein himmelweiter Unterschied, ob ihr direkt neben der Schule wohnt oder erst einen Bergpass bezwingen müsst...

Wer zum Geier soll das einschätzen wenn nicht ihr? "Die Schule" ganz bestimmt nicht.

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Hallo!

Bei dieser Glatteisgeschichte im Dezember hat bei uns das Schulamt im ganzen Landkreis verfügt, dass die Schüler zuhause bleiben sollen, für die Klassen 1-6 aber eine Notbetreuung eingerichtet wird. Unsere Kinder wurden dann aber beide (unterschiedlicher Schule) online unterrichtet bzw. haben Arbeitsaufträge bekommen.
In der Vergangenheit hatten wir aber schon die Situation, dass die Eltern entscheiden sollten. Regulärer Unterricht kann in solchen Fällen aber nur gemacht werden, wenn alle Kinder da sind.Die Kinder, die zuhause geblieben sind, dürfen ja nicht benachteiligt werden. Aber es darf dann kein Kind nach Hause geschickt werden, wenn nicht offiziell eine Schulschließung angekündigt wurde.

LG

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P.S.: Generell ist es in Hessen so geregelt, dass bei extremen Wetterlagen, die zu einer Gefährdung der Kinder auf dem Schulweg führt (Glatteis, Sturm), die Eltern entscheiden, ob sie ihre Kinder in die Schule schicken oder nicht. Das Schulamt steht hier beratend zur Seite. Ein Schulleiter kann aber für seine Schule auch verfügen, dass sie in solchen Fällen geschlossen bleibt, auch hier nimmt das Schulamt eine beratende Funktion ein. Eine Notbetreuung kann, muss aber nicht eingerichtet werden. Im Grunde genommen hat die Schule der TE also nur die geltende Regelung an die Eltern noch einmal weitergegeben.
Die Eltern treten hier also mit dem Wunsch an die Schule heran, von der Verantwortung entbunden zu werden - klar, das ist natürlich der bequemere Weg ;-).
LG

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Danke dir!!

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Hier ist es so wie schon von vielen anderen beschrieben, die Stadt entscheidet und informiert über Radio und Internet. Die Schulen müssen eine Betreuung anbieten, die Eltern entscheiden nach eigenem Ermessen.
Ich bin da sehr froh drüber und kann nicht nachvollziehen wie man es vorziehen kann, dass eine Schule eigenmächtig entscheidet keinen Unterricht anzubieten.
Das von Dir beschriebene Beispiel der anderen Grundschule ist wirklich krass, das kann doch nicht rechtens sein. Es arbeiten doch nicht alle Menschen im Homeoffice, nicht alle Grundschüler haben einen Schlüssel, ein Handy sowieso nicht.
Ehrlich gesagt ist mir auch nicht ganz klar, aus welchem Grund Lehrer bei Sturm oder Glatteis zu Hause bleiben dürfen.
Ich bin jedenfalls froh zu wissen, dass es immer eine Betreuung gibt und ich nicht in solchen Fällen mein Kind mit zur Arbeit nehmen muss.

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"Ehrlich gesagt ist mir auch nicht ganz klar, aus welchem Grund Lehrer bei Sturm oder Glatteis zu Hause bleiben dürfen."

Ganz einfach: wenn es glatt ist, ist das normalerweise für alle glatt. Und ich denke, dass auch jeder andere vernünftige Arbeitgeber das versteht, wenn der Arbeitnehmer Mal sagt "Du, sorry, hier ist es dermaßen glatt, dass es mir nicht möglich ist zu kommen. Wie könnte eine Lösung aussehen?"
Ich hatte tatsächlich schon das Problem,dass ich wegen Glatteis schlicht nicht zu meinem Auto kam, ohne dass ich mir irgendwas gebrochen hätte. Wir wohnen am Hang, der Gehweg war a****glatt,ich hab mein Auto gesehen in ca. 10m Entfernung, aber schon der Weg zum Bürgersteig war ein Risiko. Ich hab es versucht, keine Chance. Meine Kollegin informiert - bei ihr wars zum Glück nicht glatt - und meine Vorgesetzte informiert, dass ich es keinesfalls pünktlich schaffe. Sie meinte, kein Problem, ich hätte sogar Zuhause bleiben können. Hab ich natürlich nicht gemacht. Hab gehirnt und mir ein altes Handtuch besorgt und hab mich damit Meter für Meter zu meinem Auto gearbeitet. Kam halt 2h zu spät, aber ich war dann da.
Glücklicherweise ist es selten bis nie für alle Lehrer so glatt, dass es nicht möglich ist,aber dann ist es vermutlich auch für alle Eltern zu glatt.

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Ja, klar, so ist es ja auch normal, man hat dann halt zwei Stunden Minus auf dem Zeitkonto.
Aber an vielen Schulen läuft es ja so, dass dann gar nicht alle Lehrer, die es aufgrund der Straßenverhältnisse könnten, zur Schule kommen müssen, sondern die Schulleitung tatsächlich nur eine absolute Notbetreuung vorhalten muss. Und das kann ich halt nicht verstehen. Lehrer müssten doch ganz normal angehalten sein zur Schule zu kommen, natürlich mit der Möglichkeit sich abzumelden, wenn es wirklich nicht geht.
In 5 Jahren Kindergarten kam es nicht ein einziges Mal vor, dass Erzieherinnen wegen Glätte oder Sturm zu Hause geblieben sind. Ich bin in meinem Leben noch nicht einen Tag wegen Glätte oder Sturm zu Hause geblieben. Lehrer werden da irgendwie anders behandelt, das kann ich nicht verstehen.

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