I Kind Antrag Schule, Ablauf?

Hallo,

schon mal danke an alle die antworten werden(wird leider länger).

Vorweg die Infos zu meinem Sohn (10.12.2017).
-später Sprachbeginn ab 2,5 Jahre
-Motorisch soweit ok, nur Feinmotorik hängt etwas hinterher
-Diagnosen laut KIA & SPZ:Entwicklungsstörungen fein-/visuomotorisch und zentrale Warnehmungsverarbeitung, Sprachentwicklungsstörung
-Logo seit 2020 & Ergo seit Anfang diesen Jahres
-hat sprachlich enorm aufgeholt
-geht problemlos in Kita ohne I Kraft

Bei der U9 Ende Mai offenbarte mir der KIA, dass eine Beschulung in einer normalen Grundschule nicht empfehlenswert wäre, da er da untergehen würde.Begründung, er würde sich zu leicht ablenken lassen aufgrund der großen Klassenstärke.
Er empfiehlt eine Integrative Klasse mit einer I Kraft an einer Regelschule.
Erstmal war ich baff, aber stehe dem offen gegenüber.
Er meinte ich müsse mich zügig kümmern, da unsere örtliche Grundschule dies nicht anbietet und die Plätze natürlich rar sind.
Mehr sagte er nicht und bevor mir überhaupt Fragen einfielen war er schon draußen.

Nun hab ich sehr viel recherchiert und weiß nicht so recht wo ich anfangen soll.

Ich weiß das man ein Gutachten braucht und dass das Jugendamt dann genehmigen muss.
Wende ich mich da an das SPZ für die Beurteilung?
Oder kann man den I Platz erst beantragen wenn das auch die Schulärztin dann befürwortet?

Die Kita als auch die Therapeuten meinen das eine Einschulung 2024 zu früh wäre und er einiges durch eine Rückstellung aufholen könnte.
Das steht also auch noch im Raum.
Ihr seht ich bin komplett durcheinander.

Ich danke jeden der mir behilflich ist wo man da jetzt weiter macht.

LG

P.S. Wohnen in SH.

Bearbeitet von dezemberwunder2017
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Hallo,

erstmal eine ganz wichtige Frage: In welchem Bundesland lebt ihr?
Alles, was Schule betrifft, ist nämlich überall verschieden...

Ach, ich sehe gerade, du hast es ergänzt. Leider kann ich dir dann nicht konkret helfen...
Aber ruf doch beim Jugendamt an, wenn die die I-Kraft genehmigen müssten und frage, was ihr jetzt unternehmen müsst. Die können euch sicher weiterhelfen.

Bearbeitet von blablabla2020
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Danke. Dann mach ich das mal.

Ich bin sonst eigentlich gut organisiert in solchen Dingen, aber irgendwie bin hier überfordert.
Liegt vielleicht auch daran das es allgemein in meinem Leben gerade viele Baustellen gibt.

Bearbeitet von dezemberwunder2017
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Hör auf Kita und Therapeuten und stelle einen Antrag auf Rückstellung.
Parallel dazu bittest du den Kinderarzt um eine Überweisung zum SPZ. Für einen I-Platz in der Schule braucht ihr eine Diagnose, da reicht der normale Kia meist nicht für.
Vielleicht holt er in dem Jahr genug auf und falls nicht lässt du ihn dann mit Förderschwerpunkt einschulen.
Das zusätzliche Jahr wird bestimmt nicht schaden.

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Das ist genau die Richtung die ich eigentlich auch so bevorzuge bzw. mir geraten wird.
Habe gehört das es in SH wohl besonders gut begründet werden muss zwecks Rückstellung.
Mal sehen was auch da SPZ sagt.

Danke dir.

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Oh je, welche Ansichten hat denn der Kinderarzt? Schule ist kein Ponyhof. Der Staat zahlt das nur, wenn das Kind im Grunde ohne diese Hilfe unbeschulbar ist. JEDES Kind lernt mit 1:1 Hilfe besser. Das wird so als Begründung wohl nicht reichen.

Der Antrag funktioniert immer gleich, egal welches Bundesland. Das ist Bundesrecht und nicht Landesrecht. Du gehst zum SPZ und läßt dir dort ein Gutachten geben mit einer entsprechenden Empfehlung für:
1.: eine inklusive Beschulung (also auf keinen Fall Förderschule) und
2.: eine Befürwortung für eine Schulbegleitung für X Stunden
Das SPZ stellst sowas regelmäßig vor der Einschulung aus. Die wissen also, wie sowas geschrieben wird.
Gibt es bei euch Sprengelschulen? Wenn ja, dann rufst du dort an, sobald du das Gutachten vom SPZ hast. Ansonsten gehst du zu der Schule, die du dir ausgesucht hast. Den Sekretärinnen sagst du am Telefon gleich, dass eine Regelbeschulung deines Kindes nicht möglich ist und du um einen Termin bei der Schulleitung bittest um hier alles notwendige in die Wege zu leiten.
Was den Antrag der I-Kraft angeht… den kannst du sofort stellen mit dem Gutachten, aber der wird erst bearbeitet, wenn die Schule zugewiesen ist. Den kannst du ruhig ans Jugendamt schicken. Das Jugendamt ist verpflichtet zu prüfen, ob es für dein Kind zuständig ist. Fühlt es sich nicht zuständig, muß es den Antrag selbst AN DIE RICHTIGE STELLE weiterleiten und dir mitteilen, wann der Antrag wohin gegangen ist. Mehr als einmal darf der Antrag nicht weitergeleitet werden.

Nachdem meine Kinder nun ihre Schullaufbahn fast beendet haben, kann ich dir sagen, dass ich einer Rückstellung in den Kindergarten eigentlich sehr negativ gegenüberstehe. Die hat einfach nur Nachteile, insbesondere für Kinder, „die noch etwas aufzuholen haben“. Nach 3 Jahren Kindergarten kennt ein Kind dort alles. Welche besondere Förderung kann es dort bekommen? Ein Kind könnte aber auch in eine Förderschule eingeschult und nach einem Jahr in die Regelschule zurückgestellt werden. In der Förderschule ist effektive Förderung an der Tagesordnung … und ob man das erste Schulbesuchsjahr dann im Lebenslauf erwähnt oder nicht, ist doch jedem selbst überlassen. Mein Ältester hat das damals so gemacht … jetzt kommt er in die 11. Klasse und geht in Richtung Abitur. Er brauchte einfach die Zeit und die intensive Förderung.

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Der Kia meinte nur er würde in der derzeitigen Klassengröße untergehen. Mehr nicht.
Ja er hängt hinterher in einigen Sachen, aber er macht gute Fortschritte.

Ich habe gerade mit dem SPZ sprechen können.Angeblich machen die so ein Gutachten nicht, da das wohl nicht so eine Aussagekraft hat.Ich soll mal das Jugendamt fragen ob das ausreicht.
Habe aber jetzt trotzdem einen Termin im Nov. bei der betreuenden Ärztin bekommen.

Die Rückstellung wird eh schwer werden denke ich, da ich erfahren habe das SH es besonders streng sieht. Das mit dem Jahr Förderschule ist ein guter Tipp.Danke.

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Das hat mir schon sehr geholfen.

Bearbeitet von dezemberwunder2017